Angeklagt war ein 23-jähriger Deutschrusse, der an Drogengeschäften beteiligt gewesen sein soll. Bei der Befragung durch den vorsitzenden Richter stellte sich jedoch bald heraus, warum der Angeklagte einen seiner Freunde mehrmals zu Drogenübergaben chauffierte: Die Aussicht auf wenige Gramm Heroin als Bezahlung war für den Schwerabhängigen Grund genug, diese Gefälligkeit zu erweisen. Bereits mit 17 Jahren gab es den ersten Kontakt mit Cannabis, fünf Jahre später war der junge Mann, der aufgrund seiner Spätaussiedlung aus Russland große Probleme mit der deutschen Sprache hatte und deshalb schon nach kurzer Zeit im Berufsleben scheiterte, abhängig von Heroin und Crystal.
Da schon recht früh in der Verhandlung ein Geständnis des sichtlich mitgenommenen Beklagten erfolgte, musste im Laufe der Zeugenbefragung lediglich die Anzahl der „Drogenfahrten“ und der noch ausstehende Vorwurf des einmaligen Drogenhandels geklärt werden. Die nun folgenden Zeugen zeigten sich als Musterbeispiele für schlechte mangelnde Integration: keine Ausbildung, Abhängigkeit, Schulden und der Versuch sich wenigstens innerhalb des zweifelhaften Umfeldes Anerkennung zu verdienen. Einer stach jedoch heraus: Der unlängst zu fünf Jahren Haft verurteilte Drahtzieher der gesamten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – ohne Zweifel ein Selbstdarsteller. Der es im Leben noch zu etwas bringen wird. Schließlich ist er der einzige der Zeugen, die im Übrigen entweder bereits verurteilt sind oder sich in einem laufenden Verfahren befinden, der seine Ausbildung erfolgreich absolviert hat, gut Deutsch spricht und seine Ziele mit großem Ehrgeiz verfolgt. Er war so schlau, sich eine ganze Reihe von „Laufburschen“ zu organisieren, sodass er sich nicht die Hände schmutzig machen musste. Trotzdem wurde auch er von der Polizei gefasst und sitzt jetzt seine Strafe in der JVA Bayreuth ab. Und wie er während der Befragung witzelte, sei das ziemlich hart, wo doch das Essen dort nicht ganz seinen Ansprüchen genüge.
Überhaupt war der gesamte Prozess recht locker gestaltet und bot stellenweise einigen Unterhaltungswert. So kam es zu einer längeren Auseinandersetzung zwischen dem vorsitzenden Richter und dem Pflichtverteidiger des Angeklagten, als sich beide durch ein Wirrwarr von Falschaussagen, Aussageverweigerungen und unzähligen „weiß nicht mehr“s beziehungsweise „ich verstehe nicht“s kämpfen mussten.
Letztendlich, auch durch das Gutachten eines forensischen Chemikers des LKA München, konnte festgestellt werden, dass der 23-Jährige vermutlich zweimal Fuhrdienste geleistet hat, der Verdacht des Drogenhandels bestätigte sich nicht. Da es aber jeweils um Mengen von 100 bis 180 Gramm Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von ungefähr 25 Prozent ging, wurde der Fall als Beihilfe zum Handel in nicht geringer Menge eingestuft. Das Urteil des Richters lautete somit zwei Jahre und drei Monate Gefängnisstrafe. Aufgrund des Geständnisses, der erheblichen Sucht und des „gewaltigen Strafeindruckes“ des Angeklagten ist diese Strafe eher am unteren Ende des gesetzlichen Rahmens anzusiedeln. Wenn er nun noch eine Therapie in Angriff nimmt, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nun bleibt nur zu hoffen, dass der offensichtlich zur Besserung bereite Mann die Drogen endgültig aus seinem Leben verbannen kann. Denn sie haben einen beträchtlichen Teil zu dessen momentaner Situation beigetragen.
Als der erste Zeuge, sozusagen der „BigBoss“, den Gerichtssaal verließ, fand er „zum Abschied“ die richtigen Worte. Seine Botschaft an die Schüler im Gerichtssaal: „Macht so was nicht!“ Ein besseres Schlusswort gab es für diese Verhandlung wohl kaum. Im Anschluss, als der Richter uns noch kurz Fragen zu dem gerade Gesehenen beantwortete, war förmlich zu spüren, dass dies definitiv bleibenden Eindruck hinterlassen hat.
Da schon recht früh in der Verhandlung ein Geständnis des sichtlich mitgenommenen Beklagten erfolgte, musste im Laufe der Zeugenbefragung lediglich die Anzahl der „Drogenfahrten“ und der noch ausstehende Vorwurf des einmaligen Drogenhandels geklärt werden. Die nun folgenden Zeugen zeigten sich als Musterbeispiele für schlechte mangelnde Integration: keine Ausbildung, Abhängigkeit, Schulden und der Versuch sich wenigstens innerhalb des zweifelhaften Umfeldes Anerkennung zu verdienen. Einer stach jedoch heraus: Der unlängst zu fünf Jahren Haft verurteilte Drahtzieher der gesamten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – ohne Zweifel ein Selbstdarsteller. Der es im Leben noch zu etwas bringen wird. Schließlich ist er der einzige der Zeugen, die im Übrigen entweder bereits verurteilt sind oder sich in einem laufenden Verfahren befinden, der seine Ausbildung erfolgreich absolviert hat, gut Deutsch spricht und seine Ziele mit großem Ehrgeiz verfolgt. Er war so schlau, sich eine ganze Reihe von „Laufburschen“ zu organisieren, sodass er sich nicht die Hände schmutzig machen musste. Trotzdem wurde auch er von der Polizei gefasst und sitzt jetzt seine Strafe in der JVA Bayreuth ab. Und wie er während der Befragung witzelte, sei das ziemlich hart, wo doch das Essen dort nicht ganz seinen Ansprüchen genüge.
Überhaupt war der gesamte Prozess recht locker gestaltet und bot stellenweise einigen Unterhaltungswert. So kam es zu einer längeren Auseinandersetzung zwischen dem vorsitzenden Richter und dem Pflichtverteidiger des Angeklagten, als sich beide durch ein Wirrwarr von Falschaussagen, Aussageverweigerungen und unzähligen „weiß nicht mehr“s beziehungsweise „ich verstehe nicht“s kämpfen mussten.
Letztendlich, auch durch das Gutachten eines forensischen Chemikers des LKA München, konnte festgestellt werden, dass der 23-Jährige vermutlich zweimal Fuhrdienste geleistet hat, der Verdacht des Drogenhandels bestätigte sich nicht. Da es aber jeweils um Mengen von 100 bis 180 Gramm Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von ungefähr 25 Prozent ging, wurde der Fall als Beihilfe zum Handel in nicht geringer Menge eingestuft. Das Urteil des Richters lautete somit zwei Jahre und drei Monate Gefängnisstrafe. Aufgrund des Geständnisses, der erheblichen Sucht und des „gewaltigen Strafeindruckes“ des Angeklagten ist diese Strafe eher am unteren Ende des gesetzlichen Rahmens anzusiedeln. Wenn er nun noch eine Therapie in Angriff nimmt, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nun bleibt nur zu hoffen, dass der offensichtlich zur Besserung bereite Mann die Drogen endgültig aus seinem Leben verbannen kann. Denn sie haben einen beträchtlichen Teil zu dessen momentaner Situation beigetragen.
Als der erste Zeuge, sozusagen der „BigBoss“, den Gerichtssaal verließ, fand er „zum Abschied“ die richtigen Worte. Seine Botschaft an die Schüler im Gerichtssaal: „Macht so was nicht!“ Ein besseres Schlusswort gab es für diese Verhandlung wohl kaum. Im Anschluss, als der Richter uns noch kurz Fragen zu dem gerade Gesehenen beantwortete, war förmlich zu spüren, dass dies definitiv bleibenden Eindruck hinterlassen hat.
Da schon recht früh in der Verhandlung ein Geständnis des sichtlich mitgenommenen Beklagten erfolgte, musste im Laufe der Zeugenbefragung lediglich die Anzahl der „Drogenfahrten“ und der noch ausstehende Vorwurf des einmaligen Drogenhandels geklärt werden. Die nun folgenden Zeugen zeigten sich als Musterbeispiele für schlechte mangelnde Integration: keine Ausbildung, Abhängigkeit, Schulden und der Versuch sich wenigstens innerhalb des zweifelhaften Umfeldes Anerkennung zu verdienen. Einer stach jedoch heraus: Der unlängst zu fünf Jahren Haft verurteilte Drahtzieher der gesamten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – ohne Zweifel ein Selbstdarsteller. Der es im Leben noch zu etwas bringen wird. Schließlich ist er der einzige der Zeugen, die im Übrigen entweder bereits verurteilt sind oder sich in einem laufenden Verfahren befinden, der seine Ausbildung erfolgreich absolviert hat, gut Deutsch spricht und seine Ziele mit großem Ehrgeiz verfolgt. Er war so schlau, sich eine ganze Reihe von „Laufburschen“ zu organisieren, sodass er sich nicht die Hände schmutzig machen musste. Trotzdem wurde auch er von der Polizei gefasst und sitzt jetzt seine Strafe in der JVA Bayreuth ab. Und wie er während der Befragung witzelte, sei das ziemlich hart, wo doch das Essen dort nicht ganz seinen Ansprüchen genüge.
Überhaupt war der gesamte Prozess recht locker gestaltet und bot stellenweise einigen Unterhaltungswert. So kam es zu einer längeren Auseinandersetzung zwischen dem vorsitzenden Richter und dem Pflichtverteidiger des Angeklagten, als sich beide durch ein Wirrwarr von Falschaussagen, Aussageverweigerungen und unzähligen „weiß nicht mehr“s beziehungsweise „ich verstehe nicht“s kämpfen mussten.
Letztendlich, auch durch das Gutachten eines forensischen Chemikers des LKA München, konnte festgestellt werden, dass der 23-Jährige vermutlich zweimal Fuhrdienste geleistet hat, der Verdacht des Drogenhandels bestätigte sich nicht. Da es aber jeweils um Mengen von 100 bis 180 Gramm Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von ungefähr 25 Prozent ging, wurde der Fall als Beihilfe zum Handel in nicht geringer Menge eingestuft. Das Urteil des Richters lautete somit zwei Jahre und drei Monate Gefängnisstrafe. Aufgrund des Geständnisses, der erheblichen Sucht und des „gewaltigen Strafeindruckes“ des Angeklagten ist diese Strafe eher am unteren Ende des gesetzlichen Rahmens anzusiedeln. Wenn er nun noch eine Therapie in Angriff nimmt, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nun bleibt nur zu hoffen, dass der offensichtlich zur Besserung bereite Mann die Drogen endgültig aus seinem Leben verbannen kann. Denn sie haben einen beträchtlichen Teil zu dessen momentaner Situation beigetragen.
Als der erste Zeuge, sozusagen der „BigBoss“, den Gerichtssaal verließ, fand er „zum Abschied“ die richtigen Worte. Seine Botschaft an die Schüler im Gerichtssaal: „Macht so was nicht!“ Ein besseres Schlusswort gab es für diese Verhandlung wohl kaum. Im Anschluss, als der Richter uns noch kurz Fragen zu dem gerade Gesehenen beantwortete, war förmlich zu spüren, dass dies definitiv bleibenden Eindruck hinterlassen hat.






